Veranstaltung zum Thema Balkonkraftwerke

Am 23.10.25 hatte das Klimanetzwerk Springe ins Vereinsheim der Kleingärtner 82 e.V. zu einer Informationsveranstaltung zu Balkonkraftwerken (Steckersolargeräten) geladen.

Als Referenten konnten Uwe Pröve (Haustechnikingenieur aus Völksen), Siegfried Volker (Prokurist und Bereichsleiter der KSG in Springe) und Klaus Baxmann (Mitglied des Klimanetzwerks Springe) gewonnen werden. Die Moderatorin war Elke Thielmann-Dittert.

(Die Vortragsfolien können am Ende der Seite heruntergeladen werden.)

1. Vorteile und Nutzen
• Balkonkraftwerke können eine preiswerte und einfache Möglichkeit sein, Stromkosten zu senken. Dafür muss aber der selbst erzeugte Strom selbst verbraucht werden, denn für den ins Netz eingespeisten Solarstrom gibt es keine Vergütung! 
• Im Vorteil sind folglich Haushalte, die den erzeugten Strom selbst verbrauchen können, z.B., weil sie zu Hause sind. Schwieriger ist es dagegen für diejenigen, die tagsüber nicht zu Hause sind, wie z.B. die meisten Berufstätigen. Mit einer Batterie und ein wenig auch mit Zeitschaltuhren, lässt sich dieser Nachteil mindern. 
• Über den Ertrag entscheidet ganz stark die Lage der Balkone. Schatten mindert den Ertrag, im Winter aber nur unwesentlich (weil sowieso wenig Strom erzeugt wird).

Die Pioniere:

2. Technische Hinweise
Die technischen Voraussetzungen sind grundsätzlich niedrig. Sind die Solarmodule mit einem Wechselrichter von maximal 800 Watt Ausgangsleistung sicher montiert, reicht es im Idealfall, einen Stecker in eine Steckdose der Wohnung zu stecken. Das ist aber nicht immer so! 
    • Sicherheitsaspekte müssen beachtet werden wie  
         o eine sturmsichere Montage !
         o eine sichere Wohnungselektrik sollte vom Elektriker geprüft sein !

 

3. Gesetzliche Rahmenbedingungen (Stand 2025)
•    Die Wechselrichterleistung ist auf 800 Watt begrenzt. 
•    Die Modulleistung darf aber bis zu 2000 Watt betragen, sodass auch bei geringerer Sonneneinstrahlung (morgens, abends, bei Bewölkung) bis zu 800 Watt für den Eigenverbrauch zur Verfügung stehen. 
•    Eine vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister (MaSTR) ist verpflichtend und über die Internetseite  https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/ schnell erledigt. 
•    Für den ins Netz eingespeisten Solarstrom zahlt der Netzbetreiber keine Vergütung.

 

4. Rechtliche Hinweise
• Für Mieter: Die Installation darf durch den Vermieter nicht verweigert werden. Es können aber    Auflagen gemacht werde, die begründet sein müssen. Es gibt Vermieter, wie z.B. die KSG, die die
Installation unterstützen und Checklisten zur Verfügung stellen.
•  Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Es ist ein Mehrheitsbeschluss (also keine Einstimmigkeit) der Eigentümerversammlung erforderlich. „Fangen Sie bloß nicht vorher an!“ 
• Meist wird eine entsprechende Haftpflichtversicherung verlangt.

 

5. Wirtschaftlichkeit
      Hier das Ergebnis einer Umfrage unter 13 Balkonkraftwerksbetreibern in Springe: 
•    Durchschnittlicher Jahresertrag: ca. 680 kWh.
•    Investitionskosten: ca. 660 Euro.
•    Durchschnittliche jährliche Einsparung: ca. 230 Euro.
•    Amortisationszeit: unter 4 Jahre (ohne Speicher), mit Speicher oder größeren Elektroarbeiten dauert es länger.

 

6. Fazit der Referenten
•    Die Einstiegshürden sind gering, der Nutzen bei Eigenverbrauch hoch.
•    Balkonkraftwerke können „Spaß machen“. Sie sind eine Einstiegsdroge mit positiven Nebenwirkungen. Denn sie leisten einen Beitrag zum Klimaschutz.
•    Ziel der Veranstaltung war es: Mut machen, Ängste nehmen und zur Nachahmung motivieren. Wir alle hatten das Gefühl: Das ist uns gelungen. 

 

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